Kassenleistung

Die gesetzlichen Krankenkassen kommen derzeit für Akupunktur-Leistungen bei folgenden Indikationen auf:

  • chronische Lendenwirbelsäulenbeschwerden (Lumbago), mindestens seit 6 Monaten
  • chronische Kniebeschwerden (Gonarthrose), mindestens seit 6 Monaten

Es dürfen 10 Körperakupunkturen, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Körperakupunkturen, durchgeführt werden.
Die Ohrakupunktur gehört nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Die privaten Krankenkassen kommen fast immer für Akupunkturleistungen auf. Bitte fragen Sie als Privat-Versicherter bei Ihrer Krankenkasse nach. Gerne erstellen wir Ihnen hierfür einen Therapieplan.

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